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Nach der Ministerpräsidentenkonferenz: Die Überbrückungshilfe III

Hier stellen wir die Änderungen nach der letzen Ministerpräsidentenkonferenz zur Verfügung – es ist viel verbessert worden, danke an Olaf Scholz!

Die Überbrückungshilfe III wird noch besser!

Wir vereinfachen und erweitern den Zugang- Wir erhöhen Fördervolumen: Wir unterstützen gezielt Einzelhandel, Soloselbstständige und Kulturschaffende.

Wir verdoppeln die Neustarthilfe für Soloselbstständige einmalig auf 50 Prozent des Referenzumsatzes. Zudem wird die maximale Höhe der Betriebskostenpauschale von 5.000 Euro auf 7.500 Euro angehoben. Auch unständige Beschäftigungsverhältnisse müssen berücksichtigt werden. Deshalb stellen wir zur Berechnung der Höhe der Betriebskostenpauschale Einkünfte aus unständiger Beschäftigung den Umsätzen aus Soloselbstständigkeit künftig gleich.

Einzelhandelshilfen – das haben wir nachgebessert: Warenabschreibungen für Wintersaisonware können zu 100 Prozent als Fixkosten zum Ansatz gebracht werden. Diese Kosten werden anteilig bis zu 90 Prozent übernommen. Außerdem erstatten wir Unternehmen bis zu 20 000 Euro für Investitionen in Hygienemaßnahmen und Digitalisierung, zum Beispiel für einen neuen Online-Shop.