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Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters (AZR)

Meine Rede im Deutschen Bundestag zur Weiterentwicklung des AZR vom 09. Juni 2021

Mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters (AZR) stellen wir die Weichen dafür, dieses zu einem zentralen Dateiensystem für alle Fachverfahren zu entwickeln. Die Anliegen Nichtdeutscher sollen schneller geklärt, die Verfahren vereinfacht und die allgemeine Datenqualität verbessert werden. 

Schon zur ersten Lesung  wurde klar, dass in puncto Datenschutz nachgesteuert werden müsste. Nachdem ich anfangs einigen Inhalten des Gesetzentwurfs skeptisch gegenüberstand, bin ich froh, dass wir als SPD entscheidende Verbesserungen durchsetzen konnten.

Die ausländische Personenidentitätsnummer ist neu hinzugekommen. Die SPD hat bewirkt, dass die Personenidentitätsnummer nur unter strengen Auflagen von Behörden im Inland zum Zwecke der Identifizierung abgerufen und genutzt werden darf. Eine Weitergabe an Drittstaaten ist ausgeschlossen. 

Als einen großen Erfolg betrachte ich die Begrenzung der Volltextspeicherung in besonders sensiblen Bereichen. Kein Staat der Welt sollte höchst persönliche Daten zur sexuellen Orientierung, zu Empfindungen und Erlebnissen, zu politischen und religiösen Überzeugungen, welche zu einer Flucht motivieren, zentral speichern dürfen.

Es gab mehrere Berichterstattergespräche sowie interne Koordinierungen mit dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Darüber hinaus habe ich mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz, mit den SPD-Arbeitsgemeinschaften Migration und Vielfalt im Bund und in Brandenburg sowie dem Bundesverband der Lesben und Schwulen gesprochen. Alles in allem meine ich, dass wir viele Hinweise der Sachverständigen und potenziell Betroffenen aufgegriffen haben. Ich bedanke mich bei allen für die konstruktiven Gespräche.