In dieser Woche findet im Bundestag die erste Lesung des Haushaltes statt, und wir erwarten heiße Debatten. Doch wie entsteht eigentlich so ein Bundeshaushalt?

Als erstes wird der Haushaltsentwurf erstellt. Dazu melden die Ministerien dem Bundesfinanzministerium, wie viel Geld sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und das Bundesfinanzministerium prüft, wie viel Geld insgesamt zur Verfügung steht. Aus dem, was die Ministerien melden und was das Finanzministerium ermittelt hat, erstellt es dann einen Gesamt(haushalts)plan. Dieser wird vom Kabinett beschlossen und gemeinsam mit den Einzelplänen der Ministerien veröffentlicht. Auch der Bundesrat wird befragt, und die Länder geben ihre Stellungnahme zum Haushalt ab.

Der Bundestag befasst sich in insgesamt 3 Lesungen mit dem Haushalt. In der 1. Lesung kommt es traditionell zum politischen Schlagabtausch zwischen Regierung und Opposition und alle nutzen die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, was ihnen besonders wichtig ist. Nach der 1. Lesung wird der Haushalt an die Fachausschüsse und an den Haushaltsausschuss überwiesen. Hier erfolgt die fachlich inhaltliche Diskussion. Im Haushaltsausschuss werden einzelne Positionen verhandelt, die politisch prioritär angesehen werden. Der geänderte Haushalt geht nun zur 2. Lesung in den Bundestag. Er wird erneut diskutiert und über jeden Einzelplan wird gesondert abgestimmt. In der 3. Lesung wird der Gesamthaushalt zur Abstimmung gebracht.
