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Wir verkleinern den Bundestag!

Der Bundestag ist in den letzten Jahren immer weiter gewachsen, auf derzeit 734 Abgeordnete. Das ist zum einen teuer und Wähler*innen oft schwer zu erklären. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Wahlrechtsreformgesetz soll deshalb die Anzahl der Abgeordneten dauerhaft auf 630 begrenzen. Dazu werden Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft. Dies bedeutet leider auch, dass Wahlkreissieger mit einem niedrigen Erststimmenergebniss nicht mehr garantiert in den Bundestag einziehen. Auch die Grundmandatsklausel, die es Parteien ermöglichte, trotz Scheiterns an der 5-%-Hürde in den Bundestag einzuziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewannen, wollten wir abschaffen.

Wie lautet das Urteil?

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das neue Wahlrecht entgegen den Klagen von Union und Linken im Grundsatz bestätigt. Damit haben wir für ein rechtskonformes Wahlrecht und einen handlungsfähigen Bundestag gesorgt. Lediglich die Grundmandatsklausel bleibt vorerst bestehen und gilt damit auch für die nächste Bundestagswahl.

Die Entscheidung bezüglich der Zweitstimmendeckung hat das Gericht einstimmig getroffen.

Was bedeutet das für Brandenburg?

Für unser Brandenburg bedeutet dies, das auch errungene Direktmandate wegfallen werden und dies kann zur mangelnden Repräsentation von Wahlkreisen im Bundestag führen. Ich habe der Wahlrechtsreform zugestimmt, aber in einer Protokollerklärung auf diesen Umstand hingewiesen.