Ich unterstütze die Bestrebungen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Nicht erst seit den Enthüllungen der Recherche-Plattform Correctiv.org müssen wir uns mit der Frage beschäftigen, ob die AfD eine so große Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt, dass man sie als verfassungswidrig verbieten muss.
Im letzten halben Jahr ist die Frage immer drängender geworden. Spätestens seit der Re-Inszenierung der Wannsee-Konferenz ist es Zeit, Haltung zu zeigen.
Es ist richtig, dass wir mit einem Verbot niemanden überzeugen können, die etablierten Parteien zu wählen. dies ist allerdings nicht der Sinn und Zweck eines Verbotes. Dieser besteht einzig und alleine darin, unsere Demokratie, unsere Verfassung und die Würde aller Menschen in diesem Staat zu schützen.
Viele Menschen befürchten, dass die AfD sich wieder in die Opferrolle begeben wird. Ich glaube dass das Spiel inzwischen durchschaubar ist. Und selbst wenn sie das tun wird müssen wir aufklären: Die AfD ist nicht Opfer, sondern Täter. Denn Opfer werden durch die menschenverachtenden Ziele der AfD in vielen Bereichen gefährdet. Egal ob Menschen mit Migrationshintergrund, queere Menschen, Menschen mit Behinderung, Arbeitslose, politisch Andersdenkende und andere: Die Pläne der AfD gefährden eine menschenfreundliche,offene Lebensweise, sie gefährden uns alle.
Im Ergebnis komme ich zu dem Schluss, dass die Antragsberechtigten, die Bundesregierung, die Länder und der Bundestag nun die Vorbereitungen für ein Verbotsverfahren einleiten müssen.
