Auch nach 40 Jahren ist das Gesetz eine runde Sache, so der Bundesverband der Deutschen Kleingärtner e. V. und deshalb Grund genug zum parlamentarischen Mittag einzuladen.
Das Bundeskleingartengesetz ist das Fundament des bundesweiten Kleingartenwesens und legt seit seinem Inkrafttreten am 1. April 1983 die einheitlichen Rahmenbedingungen für Kleingärten in Deutschland fest.
Die Bedeutung des Kleingartenwesens wurde auch durch die Ansprache von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas deutlich, die das Engagement der Kleingärtner*innen in den über 13.500 gemeinnützigen Kleingartenvereinen lobte.
Kündigungsschutz, unbefristete und moderate Pachtverträge ermöglichen das Kleingärtnern zu vergleichsweisen erschwinglichen Preisen.
Im Umkehrschluss müssen Kleingärtner ein paar Regeln beim Bewirtschaften ihrer Kleingärten einhalten. So ist der Anbau von Obst und Gemüse zwingend vorgeschrieben und für die Größe und Ausstattung der Lauben gibt es auch klare Vorgaben. Der Fokus liegt eindeutig auf dem Gärtnern, denn ein dauerhaftes Wohnen ist nicht erlaubt. Daran möchte der Bundesverband gerne festhalten, denn nur so kann die große Kleingartengemeinschaft auf ihren über 44.000 ha Gartenfläche einen dauerhaften Beitrag zur Klimaresilienz und Biodiversität leisten.
Persönlich habe ich mich sehr gefreut, Herrn Schenk vom Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e. V. begrüßen zu können.

